(entnommen aus der Württembergischen Schützenzeitung – Ausgabe Januar 2026)

Mit einer neuen, wegweisenden Maßnahme stärkt der Württembergische Schützenverband 1850 e. V. die Rechtssicherheit und Professionalität seiner Mitgliedsvereine: Für alle Oberschützenmeisterinnen und Oberschützenmeister (OSM) sowie für alle verantwortlichen Personen, die Bedürfnisanträge im Verein bearbeiten, wird künftig eine verpflichtende Schulung im Bereich Waffenrecht eingeführt.

Warum diese verpflichtende Schulung notwendig ist
Die Mitwirkung bei waffenrechtlichen Bedürfnisanträgen gem. 14 WaffG und der Bedürfnisrichtlinie des Württembergischen Schützenverbandes 1850 e.V. ist ein zentraler Bestandteil der Vereinsarbeit der Schützenvereine anerkannter Schießsportverbände, bei der es auf die ausnahmslos waffenrechtskonforme Durchführung ankommt. Fehler in diesem Bereich können nicht nur zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen, sondern im schlimmsten Fall auch rechtliche Konsequenzen für Schützen, Vereine und verantwortliche Personen nach Sich ziehen. Die neue Schulung hat deshalb das klare Ziel, alle Beteiligten auf einen einheitlichen, rechtskonformen Wissensstand zu bringen. Vermittelt werden die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und die Inhalte der Bedürfnisrichtlinie des WSV sowie deren Anwendung in der alltäglichen Arbeit im Verein.
Die verantwortlichen Personen sollen über ihre Rechte und Pflichten geschult werden sowie Wissen über den Bedürfnisbescheinigungsprozess und die Vermeidung typischer Fehler hierbei erwerben. Die Teilnahme ist verbindlich, nur geschulte Personen dürfen am Bedürfnisbescheinigungsprozess mitwirken.

Das Format E-Learning:
Das Schulungsformat wurde bewusst als E-Learning (On Demand) gewählt. Damit können Vereine und
Verantwortliche die Inhalte zeitlich flexibel bearbeiten und rekapitulieren – ein großer Vorteil für Ehrenamtliche, die ihre Aufgaben neben dem Beruf wahrnehmen.

Vereine, deren zuständige Personen diese Schulung nicht absolvieren, können künftig keine Bedürfnisanträge mehr einreichen.
Bedürfnisanträge, welche von nicht geschulten verantwortlichen Personen des Vereins bearbeitet und unterzeichnet wurden. sind künftig unzulässig und werden vom Verband abgelehnt. Diese klare Regelung sorgt dafür, dass der Verband künftig mit einheitlich qualifizierten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern zusammenarbeitet – eine wichtige Voraussetzung für effiziente Abläufe und waffenrechtlich verlässliche Entscheidungen.

Warum korrekter Umgang mit diesem Thema so wichtig ist
Für Vorstände, Sportleiterinnen und Sportleiter sowie Waffen- bzw, Bedürfnisbeauftragte ist der richtige Umgang mit dem Waffenrecht eine Kernkompetenz. Er bildet die Grundlage dafür, dass:

  • gesetzliche Vorgaben korrekt umgesetzt werden und der Verband seine waffenrechtlich auferlegten Aufgaben zuverlässig erfüllen kann.
  • die Interessen der Vereinsmitglieder professionell vertreten werden,
  • die rechtlichen Risiken für verantwortliche Personen, Vereine und den Verband minimiert werden.

Gut geschulte verantwortliche Personen, meist die Vorsitzenden der Vereine. sorgen nicht nur für reibungslose und rechtskonforme Prozesse, sondern tragen auch entscheidend zum Vertrauen der Mitglieder und zur positiven Außenwirkung des Schießsports bei.

Ein starkes Signal für Qualität und Verantwortung
Mit der verpflichtenden Schulung im Waffenrecht setzt der Württembergische Schützenverband 1850 e.V. ein deutliches Zeichen: Verantwortung im Umgang mit Schusswaffen beginnt nicht erst auf dem Schießstand, sondern bereits in der Verwaltung und Vereinsführung.

Die neue Qualifikationsmaßnahme ist ein wichtiger Schritt, um die hohe Qualität des Schützenwesens
in Württemberg dauerhaft zu sichern und weiter auszubauen.

Die Schulung startet mit Beginn des neuen Jahres und wird auf Beschluss des Landesausschusses umgesetzt.

Von admin

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